Die Feuerwehr Zollikon erfüllt einen gesetzlichen Auftrag gemäss dem kantonalen Feuerwehrgesetz. Sie leistet rund um die Uhr Hilfe bei Schadenereignissen aller Art, um Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte zu schützen und zu retten.
Als Ortsfeuerwehr sind wir im Milizsystem organisiert und über die Notrufnummer 118 jederzeit alarmierbar. Obwohl alle Mitglieder ganz normal ihrer Arbeit, Familienleben etc. nachgehen, rücken wir innert weniger Minuten zum Einsatz aus.
Unser Auftrag
Unser Handeln im Einsatz richtet sich nach dem sogenannten ständigen Auftrag. Dieser gliedert sich in fünf aufeinanderfolgende Schritte:
Sichern
Schutz der Einsatzkräfte und der betroffenen Personen vor weiteren Gefahren.
Retten
Befreiung und Rettung von Menschen und Tieren aus der Gefahrenzone.
Halten
Lage stabilisieren und eine Eskalation verhindern.
Schützen
Schutz noch intakter Bereiche und Minimierung von Folgeschäden.
Bewältigen
Abschluss der Lage und Beendigung des Einsatzes.
Dabei gelten immer folgende Prioritäten in dieser Reihenfolge:
- Mensch
- Tier
- Umwelt
- Sachwerte
Unsere Aufgaben
Unsere Einsätze erfolgen teilweise in enger Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder kantonalen Fachstellen. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Kernaufgaben, Hilfeleistungen und Dienstleistungen.
Kernaufgaben
Die Kernaufgaben bilden den eigentlichen Auftrag der Feuerwehr. Sie dienen unmittelbar der Gefahrenabwehr.
Dazu gehören insbesondere:
- Brandbekämpfung bei Bränden aller Art
- Rettung von Menschen und Tieren aus Gefahrenlagen
- Verhinderung der Ausbreitung von Feuer, Rauch oder Explosionen
- Erste Massnahmen bei chemischen oder technischen Gefahren
Diese Einsätze erfolgen im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags. Die Kosten werden in der Regel durch die öffentliche Hand beziehungsweise über die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) getragen.
Hilfeleistungen
Hilfeleistungen umfassen Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen, bei denen eine akute Gefahr besteht oder droht.
Typische Beispiele sind:
- Elementarereignisse wie Hochwasser, Sturm oder starke Schneefälle
- Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen
- Öl- oder Chemieunfälle
- Technische Rettungen (z.B. Personen in Liftanlagen oder Schächten)
Auch diese Einsätze gehören zum gesetzlichen Auftrag der Feuerwehr und werden gemäss den kantonalen Vorgaben abgewickelt.
Dienstleistungen
Dienstleistungen erfolgen ohne unmittelbare Gefahrenlage und auf Antrag Dritter.
Dazu zählen unter anderem:
- Unterstützung bei privaten Wasserschäden
- Insekten- oder Tierrettungen ohne akute Gefahr
- Präventive Sicherheitsmassnahmen
- Verkehrs- oder Brandsicherheitsdienste bei Veranstaltungen
Diese Leistungen sind in der Regel kostenpflichtig und werden gemäss den kantonalen Vorgaben verrechnet.
ADL-Stützpunkt
Nicht jede Feuerwehr im Kanton Zürich verfügt über eine Autodrehleiter (ADL). Deshalb sind sogenannte ADL-Stützpunkte definiert, welche mehrere Gemeinden abdecken.
Die ADL wird entweder automatisch bei entsprechenden Einsatzstichworten – beispielsweise Brand in einem Mehrfamilienhaus – mitalarmiert oder auf Anforderung des Einsatzleiters bzw. der Einsatzleiterin oder des Rettungsdienstes über die Einsatzleitzentrale aufgeboten.
Die Feuerwehr Zollikon ist ein solcher ADL-Stützpunkt und deckt mit ihrer Autodrehleiter die Gemeinden Zollikon, Zumikon, Küsnacht und Erlenbach ab.

